Eichstätt: 08421/2654

Titting: 0170/4947113

Klassen-Übersicht

Bitte wähle eine Klasse: Auto Mofa/Roller Motorrad LKW Traktor Weiterbildung

Bei allen Zweiradklassen ist ab 01.05.2014 die komplette Motorrad-Ausrüstung Vorschrift!
(Helm, Handschuhe, Motorradjacke mit Protektoren, Motorradhose, Motorradstiefel (Knöchelüberdeckt) und Nierengurt)

Mofa

Mofa

Prüfbescheinigung, auch Mofa Führerschein genannt Beim Mofa ist die Einwilligung eines Erziehungsberechtigten notwendig. Das Mofa läuft unter Fahrrad mit Hilfsmotor. Die Höchstgeschwindigkeit ist 25 km/h. Zum Führen eines Mofa´s ist kein Führerschein notwendig, sondern lediglich eine Prüfbescheinigung.

Klasse AM

ab 16 Jahre
Krafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor, dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkrafträder (Quad, Trike) durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h mit Elektromotor oder andere Verbrennungsmotoren (beispielsweise Diesel) bis max. 4 kW Motorleistung, Verbrennungsmotor oder Fremdzündungsmotor (beispielweise Benziner) mit einem Hubraum von max. 50 ccm. Die vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen fielen bisher in die Klassen M und S.